E10-Verträglichkeit
Ab 2011 wird in Deutschland der Bioethanolanteil im Benzin von derzeit 5% auf bis zu 10% erhöht. Es wird dann mit dem Zusatz „E10“ gekennzeichnet, wobei „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10% steht.
Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit des Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle anderen müssen weiterhin mit dem bereits heute mit maximal 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff fahren.
Um Sicher zu gehen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug geeignet ist. Dazu eignet sich unter anderem
dieser kostenfreie Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei der DAT GmbH.
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